Ein »perfides System« bei der Awo Müritz

Bereicherungsfall im Kreisverband vor Gericht

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Neubrandenburg. In Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt der mutmaßliche Bereicherungsfall beim Müritz-Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (Awo) am Donnerstag erstmals ein Gericht. In einem Zivilverfahren soll am Landgericht Neubrandenburg geklärt werden, ob die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers Peter Olijnyk 2016 rechtmäßig war. Der langjährige Kreisgeschäftsführer hatte sich nach Einschätzung des Awo-Landesverbandes ein unverhältnismäßig hohes Jahresgehalt von 150 000 Euro plus 30 000 Euro Tantiemen ermöglicht, die bei einem Sozialverband gar nicht zulässig seien.

Der Fall hatte landesweit für Empörung gesorgt, die Awo überprüfte alle Kreisverbände und sprach von einem »Einzelfall«. Inzwischen nimmt ein Untersuchungsausschuss des Landtages generell die Finanzpraxis bei Sozialverbänden unter die Lupe.

Bei der Awo-Müritz sollen sich Olijnyk und der damalige Vorstandschef des Kreisverbandes - der Ex-Bundestagsabgeordnete Götz-Peter Lohmann (SPD) - am Restvorstand vorbei gegenseitig Verträge unterschrieben haben. Das war vom Landesverband als »illegal« eingestuft worden. Der Awo-Landesvorsitzende Rudolf Borchert sprach nach einer Untersuchung von einem »perfiden System Olijnyk/Lohmann«.

So soll Lohmann, der auch Vize-Landesvorsitzender der Awo war, über fast zehn Jahre rund 700 000 Euro vom Kreisverband erhalten haben, ohne »signifikante Tätigkeiten nachzuweisen«, wie es ein Anwalt des Vorstandes formulierte. Der 74-Jährige legte nach Bekanntwerden der Vorwürfe seine Ämter nieder. Gegen beide Männer ermittelt die Staatsanwaltschaft Schwerin wegen des Verdachts der Untreue. dpa/nd

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