AfD scheitert mit Vorstoß zu Volksentscheiden
Schwerin. Eine weitere Absenkung der Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide in Mecklenburg-Vorpommern ist vorerst vom Tisch. Die AfD scheiterte am Mittwoch im Landtag mit dem Vorschlag, die Verfassung zu ändern. Ihr Plan war, die nötige Unterschriftenzahl für ein Volksbegehren von jetzt 100 000 auf 40 000 zu senken. Die Mindestzustimmung im Volksentscheid von jetzt 25 Prozent der Wahlberechtigten sollte nach Vorstellung der AfD gestrichen werden. Der einzige Volksentscheid auf der Basis eines Volksbegehrens im Nordosten war bisher die Abstimmung über die Gerichtsreform 2015. Sie scheiterte, weil weniger als ein Drittel der Wahlberechtigten für das Anliegen stimmten, die Reform zurückzudrehen. Das Zustimmungsquorum wurde später abgesenkt, doch auch so hätte es nicht gereicht. Von den Teilnehmern hatten über 80 Prozent für das Anliegen votiert. dpa/nd
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