Streit um unbefristete Vorbeugehaft für Gefährder in Bayern
München. Der Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur schärferen Überwachung von Extremisten und Gefährdern ist unter Juristen höchst umstritten. In einer Expertenanhörung im Landtag bezeichneten mehrere Professoren das Vorhaben zwar insgesamt als verfassungsgemäß. Juristen aus der Praxis - Richter und Anwälte - meldeten aber massive, auch verfassungsrechtliche Bedenken an. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die künftige Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln und eine unbefristete Vorbeugehaft vor. Demnach soll in Zukunft ein Richter anordnen, wie lange die Präventivhaft für Terrorverdächtige dauert. Einzige Grenze: Entsprechend einer bundesweit gültigen Vorschrift darf solch eine Haft bei der erstmaligen Anordnung maximal ein Jahr lang dauern. Die Opposition sieht in dem Reformvorhaben einen Angriff auf die persönlichen Freiheitsrechte aller Bürger. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte den Gesetzentwurf dagegen als notwendig verteidigt, um eine anhaltend hohe Terrorgefahr zu bekämpfen. dpa/nd
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