Uber-Streit geht vor den EuGH

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Karlsruhe. Der Streit um eine inzwischen geänderte Mietwagen-App des Fahrdienstvermittlers Uber bleibt vorerst ungeklärt. Nach deutschem Recht muss Uber sich an die Regelungen zum Schutz von Taxen halten, der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall aber dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Der soll prüfen, ob die strengen deutschen Regeln EU-rechtlich Bestand haben können. Es geht um die Smartphone-App UberBlack, über die Mietwagen bestellt werden können. Der Auftrag wird an den Fahrer eines mit Uber kooperierenden Mietwagenunternehmens weitergeleitet, der dem Auftraggeber am nächsten ist. Mit seiner Klage rügt ein Taxiunternehmer, dass Uber für Mietwagen geltende Beschränkungen nicht eingehalten habe. AFP/nd

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