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Umsatz als Argument reicht nicht
Ver.di begrüßt BVG-Urteil zu verkaufsoffenen Sonntagen
Leipzig. Zur Begründung verkaufsoffener Sonntage reichen rein konsum- oder umsatzbezogene Interessen von Kunden und Händlern nicht aus. Das entschied in dieser Woche das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Stattdessen müsse ein gewichtiger Sachgrund benannt werden. Das könnten beispielsweise am selben Tag stattfindende Messen oder große Märkte in der jeweiligen Stadt sein, sagte ein Gerichtssprec...
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