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Ohne Antrag kein Arbeitslosengeld II

Urteile von Sozialgerichten

Unabhängig davon, ob jemand grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hat, muss er es beantragen. Versäumt man den Antrag, hat man keine Möglichkeit, den Anspruch rückwirkend geltend zu machen. Gezahlt wird immer erst ab Antrag

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052014.ohne-antrag-kein-arbeitslosengeld-ii.html

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