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Ohne Antrag kein Arbeitslosengeld II
Urteile von Sozialgerichten
Unabhängig davon, ob jemand grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hat, muss er es beantragen. Versäumt man den Antrag, hat man keine Möglichkeit, den Anspruch rückwirkend geltend zu machen. Gezahlt wird immer erst ab Antrag
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052014.ohne-antrag-kein-arbeitslosengeld-ii.html
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