Haftstrafe nach tödlicher Prügelattacke
Frankfurt (Oder). Nach dem Tod eines Türstehers in Eberswalde ist ein 38-Jähriger vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Damit gingen die Richter nach Angaben einer Justizsprecherin vom Dienstagnachmittag über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklage hatte auf zwei Jahre und fünf Monate Gefängnis plädiert. Das Gericht ging von Körperverletzung mit Todesfolge aus.
Die Tat liegt mehr als zwei Jahre zurück. Damals war der Angeklagte, weil er sich in einer Disco mit einem Mitarbeiter angelegt hatte, hinausgeworfen worden. Draußen hatte er sich auf eine Auseinandersetzung mit dem Türsteher eingelassen, weil er sich von diesem ungerecht behandelt fühlte. Von zwei Faustschlägen im Gesicht getroffen, hatte der Türsteher einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten. Er war nach mehreren Monaten im Wachkoma Ende 2015 gestorben. dpa/nd
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