Ankara droht Exiltürken mit Ausbürgerung

Frist von drei Monaten für Fethullah und andere

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Istanbul. Knapp ein Jahr nach dem Putschversuch in der Türkei droht die Regierung in Ankara damit, den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen und weitere Verdächtige auszubürgern.

Gülen steht auf einer am Montag vom Innenministerium im Staatsanzeiger veröffentlichten Liste von 130 Türken, denen schwere Straftaten vorgeworfen werden und die sich im Ausland aufhalten. Wenn sich die Betroffenen nicht innerhalb von drei Monaten den Behörden in der Türkei stellen, wird ihnen die Staatsbürgerschaft aberkannt.

Auf der Liste sind auch die Abgeordneten Faysal Sariyildiz und Tugba Hezer Öztürk von der pro-kurdischen Oppositionspartei HDP. Nach ihnen wird wegen Terrorvorwürfen im Zusammenhang mit der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK gefahndet. Die Regierung macht Gülen für den Putschversuch vom 15. Juli 2016 verantwortlich und fordert seine Auslieferung von den USA.

Die Regierung hatte im Januar ein Notstandsdekret erlassen, das den Entzug der Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten mit einer Warnfrist von drei Monaten erlaubt, wenn sich Verdächtige im Ausland aufhalten. Straftaten, auf die sich das Dekret erstreckt, sind etwa Umsturzversuche oder das Aufwiegeln des Volkes zum bewaffneten Aufstand.

Angesichts der Massenfestnahmen von Gülen-Anhängern und anderen Regierungskritikern seit dem Putschversuch sind zahlreiche Türken ins Ausland geflohen, nach denen die Behörden fahnden. Westliche Staaten wie Deutschland haben türkischen Forderungen nach einer Auslieferung der Betroffenen bislang nicht stattgegeben.

Die türkische Verfassung erlaubt den Entzug der Staatsbürgerschaft, wenn der Betroffene »eine Tat begeht, die nicht vereinbar mit der Loyalität zum Vaterland ist«. Das Grundgesetz verbietet dagegen den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird. dpa/nd

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