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Demonstrationsverbote in Frankreich sind verfassungswidrig

Verfassungsgericht hebt Passus des geltenden Ausnahmezustands auf / Aufenthaltsverbote wurden bei Protesten gegen das »Loi Travail« verhängt

Der Pariser Verfassungsgericht hat einen Passus des geltenden Ausnahmezustands für verfassungswidrig erklärt, der zum Verbot der Teilnahme an Demonstrationen genutzt wurde. Die Aufhebung gilt jedoch erst ab dem 15. Juli.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1053611.demonstrationsverbote-in-frankreich-sind-verfassungswidrig.html

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