Demonstrationsverbote in Frankreich sind verfassungswidrig

Verfassungsgericht hebt Passus des geltenden Ausnahmezustands auf / Aufenthaltsverbote wurden bei Protesten gegen das »Loi Travail« verhängt

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Paris. Der Pariser Verfassungsgericht hat einen Passus des geltenden Ausnahmezustands für verfassungswidrig erklärt, der zum Verbot der Teilnahme an Demonstrationen genutzt wurde. Nach der Regelung können die Behörden Einzelpersonen den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten. Der Verfassungsrat hob sie am Freitag auf - allerdings erst mit Wirkung zum 15. Juli, wenn der Ausnahmezustand nach aktueller Rechtslage ausläuft. Die Regierung will dem Parlament aber vorschlagen, die Sonderrechte für Behörden bis November zu verlängern.

Der Ausnahmezustand war nach den Pariser Terroranschlägen vom November 2015 verhängt und seitdem mehrere Male verlängert worden. Die Möglichkeit der Aufenthaltsverbote war vor allem im Zusammenhang mit Protesten gegen die umstrittene Arbeitsmarktreform und den damit verbundenen Demokratieprotesten der Bewegung »nuit debout« im vergangenen Jahr in die Kritik geraten.

Bei den monatelangen Demonstrationen war es mehrfach zu Zusammenstößen zwischen Polizei und Protestierenden gekommen. Laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde damals 574 Menschen die Teilnahme an Protesten untersagt. Amnesty warf Frankreich vor, unter dem Mantel des Anti-Terror-Kampfes die Versammlungsfreiheit zu beschränken.

Der Verfassungsrat urteilte, dass das Sonderrecht für die Behörden zu weit gefasst sei: Sie können Aufenthaltsverbote gegen jeden verhängen, der das Handeln der Sicherheitskräfte »zu beeinträchtigen sucht«. Die Verfassungshüter verzichteten auf eine sofortige Aufhebung, um dem Parlament Zeit zu geben, eine verfassungskonforme Regelung zu beschließen.

Frankreich war in den vergangenen zweieinhalb Jahren Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge, bei denen fast 240 Menschen ermordet wurden. Die Regierung reagierte darauf mit der Verhängung des Ausnahmezustands. Neben Aufenthaltsverboten beinhalten die Sonderregelungen Hausarreste, Wohnungsdurchsuchunge und Ausgangssperren ohne richterlichen Beschluss. Die französische Regierung unter François Hollande ließ den Ausnahmezustand seit November 2015 insgesamt fünfmal verlängern. Ende Mai hat auch Emmanuel Macron eine weitere Verlängerung angekündigt. dpa/nd

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