»Horrorclowns« in NRW verurteilt
Recklinghausen. Im ersten Prozess gegen »Horrorclowns« in Nordrhein-Westfalen ist ein Paar aus Datteln wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden. Gegen die 35-Jährige wurden sechs Monate Haft auf Bewährung verhängt, ihr 29-jähriger Freund muss 1000 Euro Strafe zahlen. Laut Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom Freitag waren beide neun Tage vor Halloween 2016 mit einer Clowns- und einer Totenkopfmaske auf eine Straße gesprungen. Dabei wurden Autofahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen. Die Richterin sprach von einem »gefährlichen Schauspiel«. dpa/nd
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