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Erschwerte Rückforderung der Schenkung
Zuwendung oder Schenkung bei Eheleuten und nichtehelichen Gemeinschaften
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. Mai 2014 (Az. X ZR 135/11) entschieden, dass Zuwendungen an nichteheliche Lebenspartner mit dem Zweck der Absicherung für den Todesfall des Zuwendenden keine Schenkungen sind. Scheitert die Lebensgemeinschaft, sind solche Zuwendungen anders als Schenkungen zurück zu gewähren.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1053859.erschwerte-rueckforderung-der-schenkung.html
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