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Kranker Polizist darf kein Fußball-Scout sein

Düsseldorf. Ein krankgeschriebener Polizist darf nicht als hoch bezahlter Fußball-Scout arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden. Es schade dem Ansehen der Polizei und stifte Unfrieden, wenn ein dienstunfähiger Polizist als Zuschauer auf dem Fußballplatz mehr verdiene als auf einer Vollzeitstelle als Oberkommissar, sagte Richter Andreas Müller. Bei dem Polizis...

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