Kranker Polizist darf kein Fußball-Scout sein
Düsseldorf. Ein krankgeschriebener Polizist darf nicht als hoch bezahlter Fußball-Scout arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden. Es schade dem Ansehen der Polizei und stifte Unfrieden, wenn ein dienstunfähiger Polizist als Zuschauer auf dem Fußballplatz mehr verdiene als auf einer Vollzeitstelle als Oberkommissar, sagte Richter Andreas Müller. Bei dem Polizisten handele es sich um den Vater eines Bundesligaprofis und Nationalspielers, sagte der Richter. Der Beamte habe bereits zwei Jahre als Fußball-Scout gearbeitet - mit Genehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei habe er 4000 Euro pro Monat für einen Nebenjob von - laut Vertrag - acht Stunden pro Woche erhalten. Damals arbeitete er noch in seinem Hauptberuf als Polizist. Als er trotz Dienstunfähigkeit seinen Nebenjob als Scout fortführen wollte, versagte ihm das Land die Verlängerung der Genehmigung. Dagegen klagte der Beamte. dpa/nd
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