Teure Geflügelpest im Nordosten

Verbraucherschutzbericht: Kosten summierten sich 2016 auf 1,23 Millionen Euro

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

»Der böse Nachbar hat meinen Kater vergiftet! Gestern war er noch putzmunter, heute früh lag er mausetot vor der Tür!« Ist die bittere Anklage einer Tierfreundin aus Schwerin berechtigt, hat der muffelige Katzenhasser von nebenan tatsächlich eine Wurst mit tödlichem Inhalt vors Haus gelegt? Einwandfrei beantwortet werden konnte diese Frage vom Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei. Dessen Kompetenz in punkto »ungeklärter Tiertod« findet sich im nahezu 80 Seiten starken Verbraucherschutzbericht für 2016 ebenso wieder wie das traurige Thema Geflügelpest, das den Nordosten im vergangenen Jahr besonders bewegte.

Man habe dem »bisher aggressivsten Geflügelpestgeschehen in Deutschland und der Welt« gegenüber gestanden, blickte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus am Mittwoch in Rostock zurück, wo er das Druckwerk mit dem Titel »Verbraucherschutz im Fokus« vorstellte und bekannt gab: Als Konsequenz aus dem Auftreten der Vogelkrankheit sei im Nordosten eine Arbeitsgruppe gebildet worden. Die in ihr tätigen Tierärzte der Kommunen sowie Fachleute des Landesamtes kümmern sich beispielsweise um bessere Biosicherheit in Betrieben. Sie sollen auf »Schwachstellen« in der Haltung von Puten, Hennen, Enten Gänsen und Laufvögeln überprüft werden. Kontrollen in dieser Richtung sind auch in Zoos und Tierparks vorgesehen.

Die im vergangenen Jahr durch Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern entstandenen Kosten, so Backhaus, summieren sich auf rund 1,23 Millionen Euro. Neben dem Wert der Tiere ist darin der Aufwand für das Töten und Entsorgen enthalten. Die Ausgaben teilten sich das Land und die Tierseuchenkasse, informierte der Minister.

Wie er weiter mitteilte, liegt die Entscheidung, ob Geflügel vorsorglich im Stall bleiben muss, künftig bei den örtlichen Veterinärbehörden. Das Ministerium behalte sich aber vor, bei Bedarf eine landesweite Stallpflicht anzuordnen. Zum Beispiel dann, wenn ein Virus nachgewiesen wird, der auch Menschen gefährlich werden kann.

Eine andere, zum Beispiel von Schaf- und Rinderhaltern gesehene Gefahr, hat ebenfalls Eingang in den Verbraucherschutzbericht gefunden: der Tod von Nutztieren durch Wölfe. Wenn auch im Landesamt noch bei keiner Untersuchung getöteter Tiere die eindeutige Diagnose »Wolfsriss« gestellt worden sei, so wurden doch seit 2007 insgesamt 63 Schadensfälle mit insgesamt 251 toten und 94 verletzten Tieren registriert, »bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte«.

Untersuchungen auf Wolfsriss waren nur ein kleiner Teil der insgesamt 680 000 Analysen, mit denen das Landesamt 2016 beauftragt worden war. Den Löwenanteil bildete die Tierseuchendiagnostik im Zusammenhang mit der Geflügelpest: 628 000 entsprechende Proben galt es zu bearbeiten.

Weitaus seltener, aber doch immer wieder werden die Experten mit der Frage konfrontiert: Woran ist mein Haustier gestorben, hat es der Nachbar vergiftet? Wie im Fall der Frau aus Schwerin, die um ihren Kater trauert, sind die Todesursachen aber zumeist eine Infektion oder aber ein Verkehrsunfall. Nach einem solchen »schaffen es die Tiere oft noch, sich nach Hause zu schleppen«, heißt es im Verbraucherschutzbericht, und: »Das Fehlen eines örtlichen Zusammenhangs bekräftigt dann die Tierbesitzer noch mehr in ihrer Vergiftungstheorie.«

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