Wieder mal
Rechtschreibreform
Das amtliche orthografische Regelwerk ist 21 Jahre nach der umstrittenen Rechtschreibreform erneut, wenn auch geringfügig, geändert worden. Nun gibt es das Eszett, das »scharfe S«, auch offiziell als Großbuchstaben. Vor allem für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen sei dies wichtig, teilte der Rat für deutsche Rechtschreibung am Donnerstag in Mannheim mit. Bisher hatten zum Beispiel Menschen mit dem Nachnamen Oßner ein Problem: Wenn in einem Ausweisdokument wegen der Großschreibung der Buchstaben anstelle des »ß« ein Doppel-»S« steht, bleibt unklar, ob sie »Ossner« oder »Oßner« heißen.
Amtlich zulässig ist jetzt auch die Großschreibung des Adjektivs in Fällen wie »Goldene Hochzeit« und »Neues Jahr«. Und bei Schuldiktaten müssen fortan beispielsweise als Fehler angestrichen werden »Grislibär« (amtlich erlaubt ist nur noch Grizzlybär), »Yoga« (nur noch: Joga), »Komplice« (Komplize), »Roulett« (Roulette), »Varietee« (Varieté) und »Wandalismus« (Vandalismus). dpa/nd
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