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Kanzleramt muss Gästelisten offenlegen

Berlin. Das Bundeskanzleramt muss die Gästelisten zu früheren dienstlichen Abendessen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) veröffentlichen und auch Anlässe und teilnehmende Privatpersonen benennen. Solch eine Auskunft werde die »Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin« nicht beeinträchtigen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einer am Montag veröffentlichten einstw...

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