Kanzleramt muss Gästelisten offenlegen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Das Bundeskanzleramt muss die Gästelisten zu früheren dienstlichen Abendessen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) veröffentlichen und auch Anlässe und teilnehmende Privatpersonen benennen. Solch eine Auskunft werde die »Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin« nicht beeinträchtigen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einer am Montag veröffentlichten einstweiligen Anordnung. (Az. VG 27 L 295.17) Die Richter entsprachen damit dem Antrag eines Vereins, der über die Tätigkeiten von Abgeordneten und über politische Entscheidungsprozesse berichtet. Bereits 2012 war das Kanzleramt verurteilt worden, die Gästeliste und die Küchenrechnung des Geburtstagsessens für den früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im April 2008 offenzulegen. AFP/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -