Spaghettimonster fliegt an auf Oberlandesgericht

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Templin. Die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters in Templin will - genauso wie die christlichen Kirchen es mit den Zeiten ihrer Gottesdienste tun - auf Schildern am Ortseingang auf ihre Nudelmessen hinweisen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte das Recht dazu im April 2016 verneint. Am 7. Juli befasst sich im Berufungsverfahren nun das Oberlandesgericht mit dem Fall. Der Spaghettimonster-Verein hat den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt, der die Schilder ablehnte. Die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters pocht darauf, dass sie als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte haben müsste wie die etablierten Kirchen. Ob es in dem Berufungsverfahren am Freitag bereits ein Urteil geben wird, ist unklar. Die Anhänger des Spaghettimonsters nennen sich Pastafari und geben zu, dass ihr Kult absurd sei - aber auch nicht absurder als die ernst gemeinten Religionen. Die Pastafari hatten ihre Schilder in Templin zunächst an den Masten platziert, an denen katholische und evangelische Kirche auf ihre Gottesdienste hinweisen. Dies wurde den Pastafari dann verwehrt. Bis das juristische Tauziehen beendet ist, erlaubt die Stadtverwaltung den Pastafari, die Schilder anderswo aufzuhängen. dpa/nd

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