Spaghettimonster fliegt an auf Oberlandesgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Templin. Die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters in Templin will - genauso wie die christlichen Kirchen es mit den Zeiten ihrer Gottesdienste tun - auf Schildern am Ortseingang auf ihre Nudelmessen hinweisen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte das Recht dazu im April 2016 verneint. Am 7. Juli befasst sich im Berufungsverfahren nun das Oberlandesgericht mit dem Fall. Der Spaghettimonster-Verein hat den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt, der die Schilder ablehnte. Die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters pocht darauf, dass sie als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte haben müsste wie die etablierten Kirchen. Ob es in dem Berufungsverfahren am Freitag bereits ein Urteil geben wird, ist unklar. Die Anhänger des Spaghettimonsters nennen sich Pastafari und geben zu, dass ihr Kult absurd sei - aber auch nicht absurder als die ernst gemeinten Religionen. Die Pastafari hatten ihre Schilder in Templin zunächst an den Masten platziert, an denen katholische und evangelische Kirche auf ihre Gottesdienste hinweisen. Dies wurde den Pastafari dann verwehrt. Bis das juristische Tauziehen beendet ist, erlaubt die Stadtverwaltung den Pastafari, die Schilder anderswo aufzuhängen. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -