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Rücknahme von Elektroschrott
Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz
Die Rücknahme von Elektroaltgeräten im Handel ist seit 1. Juni 2017 bußgeldbewehrt. Verstöße dagegen können im Unterschied zu bisher mit Ordnungsgeld geahndet werden, Weitere Themen: Behandlungsfehler, Mietminderung...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1056240.ruecknahme-von-elektroschrott.html
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