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Seit 1. Juni 2017: Neuer Mindestlohn für Leiharbeiter

+++ Zahlen & Fakten +++ Zahlen & Fakten +++

Für rund eine Million Leiharbeiter in Deutschland gilt seit dem 1. Juni 2017 wieder eine verbindliche Lohnuntergrenze. Mit Inkrafttreten der dritten Mindestlohn-Verordnung steigt der Mindestlohn in den kommenden Jahren. Aktuell bekommen Leiharbeiter im Osten mindestens 8,50 Euro pro Stunde, im Westen 9,00 Euro. Bis Ende 2019 sollen die Sätze schrittweise steigen und ab Oktober 2019 im Osten mindes...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1056259.seit-juni-neuer-mindestlohn-fuer-leiharbeiter.html

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