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Folter wird eigener Straftatbestand in Italien

Rom. In Italien gilt Folter künftig als eigener Straftatbestand. Ein entsprechendes Gesetz wurde von der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Es sieht vor, dass Folter mit Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren bestraft wird. Wird Folter von Polizisten oder anderen öffentlichen Bediensteten verübt, drohen Haftstrafen von fünf bis zwölf Jahren. Menschenrechtler hatten stets kritisiert, dass Folter ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1056559.folter-wird-eigener-straftatbestand-in-italien.html

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