Folter wird eigener Straftatbestand in Italien

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Rom. In Italien gilt Folter künftig als eigener Straftatbestand. Ein entsprechendes Gesetz wurde von der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Es sieht vor, dass Folter mit Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren bestraft wird. Wird Folter von Polizisten oder anderen öffentlichen Bediensteten verübt, drohen Haftstrafen von fünf bis zwölf Jahren. Menschenrechtler hatten stets kritisiert, dass Folter in Italien bislang nicht als eigener Straftatbestand behandelt wurde. Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muiznieks, hatte das italienische Parlament kürzlich darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf Hintertüren offenhalte und die zugrunde liegende Definition von Folter von der Definition der UNO abweiche. dpa/nd

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