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Gericht urteilt im Sinne von Altanschließern
Cottbus. Das Landgericht Cottbus hat in drei Fällen Wasser- und Abwasserverbände zu Schadenersatz an Altanschließer nach dem Staatshaftungsgesetz verurteilt. In einem der Fälle hatte der Verband die Rückzahlung des Beitrags für den Anschluss eines Grundstücks an die Kanalisation versagt, weil die Betroffenen keinen Widerspruch gegen ihren Beitragsbescheid eingelegt hatten. Das Landgericht entschie...
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