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Gastwirt muss nicht Probesitzen

Bayerisches Gericht urteilt im Wirtshausstuhl-Streit

Ingolstadt. Bayerische Wirtshausstühle müssen nicht regelmäßig einer Belastungsprobe unterzogen werden. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Ingolstadt in einem Prozess um einen kaputten Stuhl gekommen. Ein Gast hatte den Wirt auf Schmerzensgeld von mindestens 10 000 Euro und Schadenersatz in Höhe von 1600 Euro verklagt, weil sein Stuhl während einer Faschingsveranstaltung am 11. November 2016 i...

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