Gastwirt muss nicht Probesitzen

Bayerisches Gericht urteilt im Wirtshausstuhl-Streit

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Ingolstadt. Bayerische Wirtshausstühle müssen nicht regelmäßig einer Belastungsprobe unterzogen werden. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Ingolstadt in einem Prozess um einen kaputten Stuhl gekommen. Ein Gast hatte den Wirt auf Schmerzensgeld von mindestens 10 000 Euro und Schadenersatz in Höhe von 1600 Euro verklagt, weil sein Stuhl während einer Faschingsveranstaltung am 11. November 2016 in einer Wolnzacher Traditionsgaststätte zusammengebrochen war. Die Verleimung zweier Stuhlbeine hatte sich gelöst. Für den zweifachen Sprunggelenkbruch machte der Mann den Wirt verantwortlich. Doch das Gericht wies die Klage am Dienstag ab.

Nach Überzeugung der Vorsitzenden Richterin Birgit Piechulla handelt es sich um einen schicksalhaften Unfallverlauf, den niemand habe vorhersehen können. Zwar müsse jeder Wirt grundsätzlich für die Sicherheit seine Gäste sorgen, aber nur in zumutbarem Maße. Dazu gehöre nicht, stabile hölzerne Wirtshausstühle einer regelmäßigen Rüttelprobe zu unterziehen, auch wenn sie wie im vorliegenden Fall schon 15 Jahre alt sind. Ein solches Sitzgerät sei keine »allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtung.«

Eine allgemeine Sichtkontrolle bei den üblichen Reinigungsarbeiten in der Wirtsstube reiche aus, und dies habe der Wirt durch das regelmäßige Hinaufstellen der Stühle beim Wischen auch ausreichend gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/nd

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