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Folgen eines verlorenen Grundschuldbriefs
Immobilieneigentum: Tücken beim Immobilienverkauf
Wer plant, eine bereits abgezahlte und schuldenfreie Immobilie zu verkaufen, sollte unbedingt vorab prüfen, ob die im Grundbuch eingetragene Grundschuld bereits gelöscht worden ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057082.folgen-eines-verlorenen-grundschuldbriefs.html
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