Folgen eines verlorenen Grundschuldbriefs

Immobilieneigentum: Tücken beim Immobilienverkauf

  • Lesedauer: 2 Min.

Stellt sich nämlich beim Verkauf heraus, dass das Grundbuch nicht lastenfrei ist, kann dies den Verkaufsprozess sehr verzögern. Darauf verweist die Notarkammer Berlin.

Handelt es sich bei der Schuld um eine Briefgrundschuld, ist für die Löschung der Originalgrundschuldbrief unbedingt erforderlich. Häufig wissen jedoch die Eigentümer gar nicht mehr, wo der sich befindet. Die Immobilienkredite wurden bereits vor Jahren getilgt. Hier ist bei der Bank anzufragen, ob die sogenannte Löschungsbewilligung und der Grundschuldbrief dort noch vorliegen. Doch oftmals schickt die Bank beide Dokumente nach vollständiger Kredittilgung an die Eigentümer. Können die Dokumente nicht wiederbeschafft werden, muss ein zeitaufwendiges Gerichtsverfahren in Gang gesetzt werden, in dem der Grundschuldbrief als kraftlos erklärt wird.

Eigentümer sollten daran den- ken, dass eine Grundschuld niemals automatisch gelöscht wird, sobald ein Immobilienkredit vollständig abbezahlt wurde. Zur Löschung der Grundschuld braucht man einen notariell beglaubigten Löschungsantrag des Grundstückseigentümers. Dieser kann gestellt werden, sobald eine ebenfalls notariell beglaubigte Löschungsbewilligung der Bank vorliegt. Wird der Antrag nicht gestellt, bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen.

Es gibt zwei Arten von Grundschulden: die Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld. Erstere ist nur im Grundbuch eingetragen, die zweite ist darüber hinaus in einem Wertpapier verbrieft und kann allein durch die Übergabe des Grundschuldbriefes an eine andere Person übertragen werden. Deshalb ist die Vorlage des Originalbriefes auch zwingend zur Löschung erforderlich. Schließlich kann es sein, dass die Grundschuld von jemand anderen erworben wurde, der damit Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer hat.

Der Eigentümer muss also bei einem mit Briefgrundschuld gesicherten Darlehen darauf achten, dass er von der Bank den Original-Grundschuldbrief zurückerhält sobald der Kredit getilgt ist. Er muss diesen sorgfältig aufbewahren. nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal