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Berliner Bauordnung lässt freie Hand

Die Berliner Bauordnung macht für Umbauten innerhalb bestehender Wohnungen wenig Einschränkungen: Tragende Wände dürfen selbstverständlich nicht entfernt werden, neu einzuziehende Trennwände dürfen nicht aus brennbarem Material sein. Aufenthaltsräume müssen mindestens 2,50 Meter hoch sowie ausreichend belüftet sein und mit Tageslicht belichtet werden können. Das heißt: Wenn man aus einem großen zw...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057085.berliner-bauordnung-laesst-freie-hand.html

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