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Verfassungsgericht schließt Gebietsreformen nicht grundsätzlich aus
Weimar. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat grundsätzlich keine Bedenken gegen kommunale Gebietsreformen. »Nach der Thüringer Verfassung kann das Gebiet von Gemeinden und Landkreisen aus Gründen des öffentlichen Wohls geändert werden«, heißt es in den nun veröffentlichten, schriftlichen Urteilsgründen für das sogenannte Vorschaltgesetz. Die Verfassungsrichter hatten es am 9. Juni aus formelle...
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