Verfassungsgericht schließt Gebietsreformen nicht grundsätzlich aus

  • Lesedauer: 1 Min.

Weimar. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat grundsätzlich keine Bedenken gegen kommunale Gebietsreformen. »Nach der Thüringer Verfassung kann das Gebiet von Gemeinden und Landkreisen aus Gründen des öffentlichen Wohls geändert werden«, heißt es in den nun veröffentlichten, schriftlichen Urteilsgründen für das sogenannte Vorschaltgesetz. Die Verfassungsrichter hatten es am 9. Juni aus formellen Gründen zurückgewiesen, wie sie nun nochmals erklärten. Die Entscheidung des Gesetzgebers - vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, der Entwicklung der öffentlichen Haushalte und der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - den kommunalen Zuschnitt zu ändern, sei nicht zu beanstanden, heißt es. Auch die Festlegung von Mindesteinwohnerzahlen sowie eine Vergrößerung der Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden seien vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung zulässig. Allerdings müsse der Gesetzgeber von seinen Leitlinien abweichen, wenn die Neugliederung im Einzelfall »flächenmäßig überdehnt« werde. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal