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EU-Ausländer: Urteil zu Hartz-IV-Anspruch

Kassel. EU-Bürger müssen für einen Anspruch auf Hartz IV nicht ununterbrochen mindestens ein Jahr in Deutschland gearbeitet haben. Auch nach einem Jobwechsel und einer kurzen Arbeitslosigkeit kann der Anspruch bestehen, vorausgesetzt, beide Beschäftigungen dauerten insgesamt mehr als ein Jahr, entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Den konkreten Fall verwiesen die Richter...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057305.eu-auslaender-urteil-zu-hartz-iv-anspruch.html

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