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Kein Rückzug in die Ehewohnung

Gewaltbereiter Ehegatte

Ein gewaltbereiter Ehemann kann nach seinem Auszug nicht wieder zurück in die gemeinsame Ehewohnung. Aufgrund der Gefährdungslage für die Ehefrau kann die Zuweisung der Wohnung an diese verhältnismäßig sein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057764.kein-rueckzug-in-die-ehewohnung.html

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