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Kein Darlehen

Hartz-IV-Urteile

Jobcenter dürfen Hartz-IV-Beziehern, die in Eigentumswohnungen leben, das staatliche Darlehen streichen, wenn sich derjenige nicht um den Verkauf seiner unangemessen großen Wohnung bemüht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057777.kein-darlehen.html

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