Kein Darlehen

Hartz-IV-Urteile

  • Lesedauer: 1 Min.

So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 24. Mai 2017 (Az. B 14 AS 16/16 R). Ein Hartz-IV-Bezieher lebte in einer 98 Quadratmeter großen Eigentumswohnung. Angemessen sind nach dem Sozialrecht für eine Person nur Eigentumswohnungen von maximal 80 Quadratmetern. Da die Wohnung zu groß war, verlangte das Jobcenter, dass das Vermögen verwertet werden muss. Da der Hartz-IV-Bezieher nichts unternahm, um seine Wohnung zu verkaufen, strich ihm das Jobcenter ein gewährtes Darlehen - zu Recht.

Kein höheres Hartz IV wegen eines Darlehens

Hartz-IV-Aufstocker bekommen vom Jobcenter nicht mehr Geld, wenn sie wegen Darlehenstilgung Schulden machen.

So das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Mai 2017 (Az. B 14 AS 32/16 R). Ein Hartz-IV-Aufstocker erhielt von seinem Arbeitgeber für die Anschaffung eines Gebrauchtwagens ein Darlehen in Höhe von 1600 Euro. Dafür wurde ihm monatlich 100 Euro vom Lohn abgezogen. Damit müsse ihm 100 Euro mehr Hartz IV zustehen, da er nun weniger Einkommen habe, so der Mann. Das Jobcenter lehnte das ab. Er habe mit der Darlehensaufnahme und der monatlichen Kürzung seines Gehalts gewusst, worauf er sich einlässt. epd/nd

- Anzeige -

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.