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Karlsruhe erlaubt Sofortabschiebung

Bundesverfassungsgericht stimmt Rückführung von Gefährdern zu

Karlsruhe. Geht von ausländischen salafistischen Gefährdern ein Terrorrisiko aus, dürfen sie sofort abgeschoben werden. Die entsprechenden Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz verstoßen nicht gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Konkret ging es um einen heute 36-jährigen Algerier, der 2003 in Deutschland erfo...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1058821.karlsruhe-erlaubt-sofortabschiebung.html

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