Karlsruhe erlaubt Sofortabschiebung

Bundesverfassungsgericht stimmt Rückführung von Gefährdern zu

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Geht von ausländischen salafistischen Gefährdern ein Terrorrisiko aus, dürfen sie sofort abgeschoben werden. Die entsprechenden Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz verstoßen nicht gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied.

Konkret ging es um einen heute 36-jährigen Algerier, der 2003 in Deutschland erfolglos einen Asylantrag gestellt hatte. Spanien und die Schweiz hatten gegen den Mann befristete und Frankreich eine lebenslange Einreisesperre erlassen. Auch der bremische Innensenator ordnete ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie die Abschiebung an. Zur Begründung hieß es, der Algerier gelte als Gefährder, von ihm gehe das Risiko eines terroristischen Anschlags aus.

Die Behörde berief sich auf das Aufenthaltsgesetz, nach dem in solch einem Fall eine sofortige Abschiebung möglich ist. Dem Ausländer müsse keine Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise gegeben werden. epd/nd

- Anzeige -

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -