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Wenn Minister krank werden

Nach Angaben der Thüringer Staatskanzlei gibt es für Minister im Freistaat - anders als für die meisten Arbeitnehmer im Land - keine feste Frist, innerhalb derer sie eine formelle Bescheinigung vorlegen müssen, wenn sie krankheitsbedingt für eine kürzere oder längere Zeit ausfallen. Wenn sie eine Krankschreibung vorlegen, müssten sie diese an die Thüringer Staatskanzlei schicken, sagt ein Regierun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1059023.wenn-minister-krank-werden.html

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