Wenn Minister krank werden
Nach Angaben der Thüringer Staatskanzlei gibt es für Minister im Freistaat - anders als für die meisten Arbeitnehmer im Land - keine feste Frist, innerhalb derer sie eine formelle Bescheinigung vorlegen müssen, wenn sie krankheitsbedingt für eine kürzere oder längere Zeit ausfallen. Wenn sie eine Krankschreibung vorlegen, müssten sie diese an die Thüringer Staatskanzlei schicken, sagt ein Regierungssprecher. Sie seien gehalten, das »frühestmöglich« zu tun. »Der Ministerpräsident wird über Erkrankungen der Ministerinnen und Minister unverzüglich informiert.« Auch anders als bei den meisten Beschäftigten im Land: Thüringer Minister bekommen ihre vollen Bezüge auch während ihrer Krankschreibung - egal, wie lange diese dauert. Die meisten Arbeitnehmer erhalten irgendwann nur noch Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Bei den Amtsbezügen von Ministern gebe es keine »krankheitsbedingten Einschränkungen«, sagt der Regierungssprecher. sh
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