Jobcenter zahlt

Bundessozialgericht

So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 5. Mai 2017 (Az. B 14 AS 29/16 R). Im verhandelten Fall hatte eine Mutter von fünf Kindern 2011 ihre Tochter in einer Waldorf-Grundschule in Flensburg angemeldet. Weil sie Hartz-IV-Aufstockerin war, beantragte sie beim Jobcenter Kreis Nordfriesland die Übernahme der Schülerbeförderungskosten in Höhe von monatlich 78,80 Euro...


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