Welche rechtlichen Fakten sollten Arbeitnehmer kennen?

Arbeitsrecht

1. Urlaub und Krankheit in der Probezeit kein Problem

Arbeitsverhältnisse beginnen in der Regel mit einer sechsmonatigen Probezeit. In dieser Zeit gilt für beide Seiten eine kürzere Kündigungsfrist. «Entgegen vieler Gerüchte gibt es aber kein grundsätzliches Verbot, in der Probezeit bezahlten Urlaub zu nehmen», erklärt Dr. Britta Beate Schön, Expertin für Arbeitsrecht bei Finanztip. «Auch wer krank wird, muss sich in der Probezeit finanziell erst einmal keine Sorgen machen.» Denn wer länger als vier Wochen in der Firma ist, für den zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Bei weniger als vier Wochen springt die Krankenkasse ein.

2. Jeder hat ein Recht auf Teilzeit

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Teilzeit - auch Führungskräfte. Rechtlich müssen nur zwei Bedingungen erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis dauert schon länger als sechs Monate und im Unternehmen sind mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. «Der Arbeitgeber kann ...


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