Kosten für Transport in Werkstatt muss Autohändler vorschießen

BGH stärkt Rechte beim Gebrauchtwagenkauf

Autohändler müssen Verbrauchern die Kosten für den Transport eines kaputten Autos in die Werkstatt vorschießen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. Juli 2017 (Az. VIII ZR 278/16).

Hintergrund war der Streit eines Autohändlers mit einer Kundin über einen Transportkostenvorschuss. Die Richter gaben der Frau Recht: Sie durfte von dem Verkäufer verlangen, dass zunächst er den Transport des Autos von ihrem Wohnort in seine Werkstatt bezahlt.

Die Frau aus Schleswig-Holstein hatte den gebrauchten Smart über ein Online-Portal bei einem Berliner Händler gekauft...


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