Bringt die Pflege auch mehr Rente?

Rund um die Pflege

  • Uwe Strachovsky
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die Aufgabe nicht erwerbsmäßig ausübt. Zudem muss die Pflege wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche, erfolgen. Werden mehrere Betroffene versorgt, wird der Zeitaufwand addiert. Außerdem darf die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Das gilt für Festangestellte wie Selbstständige gleichermaßen.

Auch nicht Erwerbstätige können Rentenansprüche durch die Pflege erwerben, etwa wenn sie Arbeitslosengeld (ALG) I oder II erhalten. Wer allerdings bereits eine Altersrente bezieht, kann diese nicht durch die Pflege erhöhen.

Keine Ansprüche haben auch jene, die nur vertretungsweise die Versorgung übernehmen. Die häusliche Pflege muss »dauerhaft« sein, das heißt, sie muss voraussichtlich mindestens zwei Monate oder 60 Tage im Jahr in Anspruch nehmen.

Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlt die Pflegekasse. Dazu ist de...


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