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Lernmittelfreiheit in Sachsen ist nun rechtlich gesichert

Dresden. Die seit Jahren praktizierte Lernmittelfreiheit in Sachsen kann nun auch eingeklagt werden. Mit einer Verordnung hat das Kultusministerium nach Angaben vom Dienstag rechtlich gesichert, dass Bücher, Taschenrechner oder Kopien für die Schüler kostenlos sind. Danach sind Träger öffentlicher Schulen verpflichtet, neben den Schulbüchern auch Druckerzeugnisse wie Atlanten, Wörterbücher, Text- ...

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