Lernmittelfreiheit in Sachsen ist nun rechtlich gesichert
Dresden. Die seit Jahren praktizierte Lernmittelfreiheit in Sachsen kann nun auch eingeklagt werden. Mit einer Verordnung hat das Kultusministerium nach Angaben vom Dienstag rechtlich gesichert, dass Bücher, Taschenrechner oder Kopien für die Schüler kostenlos sind. Danach sind Träger öffentlicher Schulen verpflichtet, neben den Schulbüchern auch Druckerzeugnisse wie Atlanten, Wörterbücher, Text- und Formelsammlungen oder andere Nachschlagewerke zur Verfügung zu stellen, desgleichen Taschenrechner mit spezifischen, für Unterricht und Prüfungen erforderlichen Funktionen. »Mit der neuen Verordnung haben wir eindeutig definiert, was ein Lernmittel ist«, sagte Landeskultusministerin Brunhild Kurth (CDU). dpa/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.