Lernmittelfreiheit in Sachsen ist nun rechtlich gesichert

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Dresden. Die seit Jahren praktizierte Lernmittelfreiheit in Sachsen kann nun auch eingeklagt werden. Mit einer Verordnung hat das Kultusministerium nach Angaben vom Dienstag rechtlich gesichert, dass Bücher, Taschenrechner oder Kopien für die Schüler kostenlos sind. Danach sind Träger öffentlicher Schulen verpflichtet, neben den Schulbüchern auch Druckerzeugnisse wie Atlanten, Wörterbücher, Text- und Formelsammlungen oder andere Nachschlagewerke zur Verfügung zu stellen, desgleichen Taschenrechner mit spezifischen, für Unterricht und Prüfungen erforderlichen Funktionen. »Mit der neuen Verordnung haben wir eindeutig definiert, was ein Lernmittel ist«, sagte Landeskultusministerin Brunhild Kurth (CDU). dpa/nd

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