Lernmittelfreiheit in Sachsen ist nun rechtlich gesichert
Dresden. Die seit Jahren praktizierte Lernmittelfreiheit in Sachsen kann nun auch eingeklagt werden. Mit einer Verordnung hat das Kultusministerium nach Angaben vom Dienstag rechtlich gesichert, dass Bücher, Taschenrechner oder Kopien für die Schüler kostenlos sind. Danach sind Träger öffentlicher Schulen verpflichtet, neben den Schulbüchern auch Druckerzeugnisse wie Atlanten, Wörterbücher, Text- und Formelsammlungen oder andere Nachschlagewerke zur Verfügung zu stellen, desgleichen Taschenrechner mit spezifischen, für Unterricht und Prüfungen erforderlichen Funktionen. »Mit der neuen Verordnung haben wir eindeutig definiert, was ein Lernmittel ist«, sagte Landeskultusministerin Brunhild Kurth (CDU). dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.