Basta-Urteil stoppt Pasta-Kirche
Land Brandenburg darf «Spaghettimonster-Gemeinde» Aufstellung von Schildern verbieten
Die uckermärkische Stadt Templin sollte für die Anhänger der «Kirche des fliegenden Spaghettimonsters», eine Art Spaßguerilla, zum offiziellen Brückenkopf werden. Daraus wird so leicht nichts werden. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg/Havel den Satire-Verein ausgebremst. Er habe nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, urteilten die Richter. Daher dürfe das Land Brandenburg dem Verein auch untersagen, an den Ortseingängen der Stadt Templin mit Hinweisschildern für seine wöchentlichen «Nudelmessen» zu werben, entschied das Oberlandesgericht in seinem Urteil (AZ. 4 U/84/16).
Mitglieder der Templiner Pasta-Gemeinde hatten an den Zufahrtsstraßen der Stadt Schilder mit dem Abbild des Spaghettimonsters aufgehängt, um ihre wöchentliche «Nudelmesse» anzukündigen. Und sie hatten sie an denselben Masten angebracht, die bis dahin der katholischen und der evangelischen Kirche vorbehalten waren. Da sich deren Gemeinden dagegen verwahrt hatten, hatten sich die «Pastafaris» genannten Anhänger der «Kirche» mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen darauf geeinigt, an gesonderten Masten für ihr Anliegen zu werben. Der Betrieb hatte diese Absprache später wieder aufgekündigt.
Im April 2016 war der Verein im Rechtsstreit mit dem Land vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) gescheitert. Das Gericht hatte die Klage gegen das Verbot von Hinweisschildern auf die «Nudelmessen in Templin abgewiesen.
Die »Kirche des fliegenden Spaghettimonsters« kann man als eine Parodie auf die großen Religionsgemeinschaften verstehen. Begründet hat sie der amerikanische Physiker Bobby Henderson im Jahre 2005, um das Kansas School Board, die Schulbehörde im US-Bundesstaat Kansas, zu verspotten. Anhänger fand er weltweit vor allem auch unter Religions-Gegnern, zugleich reagierten auch Kirchen und Behörden vielfach mit Unverständnis und offener Gegnerschaft. In Neuseeland immerhin hat der Staat die Glaubensgemeinschaft anerkannt. Der brandenburgische Ableger freilich, die Templiner Pasta-Monster-Gemeinde, hat in ihrem Kampf um die Anerkennung des Status einer Weltanschauung vor dem Oberlandesgericht – wohl nur zunächst – einen Rückschlag hinnehmen müssen.
Der Parodie-Verein hatte in seiner Klage gegen das Schilder-Verbot geltend gemacht, dass er als Weltanschauungsgemeinschaft das gleiche Recht haben müsse wie die christlichen Kirchen, die an den Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen dürfen.
Die Richter des 4. Zivilsenats des OLG schlossen sich in ihrer Begründung dem Urteil des Landgerichtes in Frankfurt (Oder) an. So erklärten sie am Mittwoch, den Mitgliedern des Vereins fehle es an einer gemeinsamen Weltanschauung. Vielmehr imitiere der Verein als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion, wie das »Monsterunser« und ein auf die »Spaghettimonster-Kirche« bezogenes Glaubensbekenntnis zeige.
»Die darin geäußerte Kritik an Überzeugungen Anderer stelle kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar«, heißt es in der Begründung des Gerichts weiter. Auch der für Religionsgemeinschaften charakteristische Gottesbezug fehle nach dem Inhalt der Satzung des Vereins.
»Da hat das Gericht einen Fehler gemacht, denn es hat offensichtlich die ›Spaghettimonster-Kirche‹ im Allgemeinen beurteilt und nicht unseren Verein«, hielt dessen Vorsitzender Rüdiger Weida der Argumentation der Richter entgegen. »Wir sind nach unserer Satzung Humanisten – und Humanismus ist eindeutig eine Weltanschauung.« Weida verwies dabei auf die »Zehn Angebote des evolutionären Humanismus« auf der Webseite des Vereins.
Weida kündigte an, dass der Verein nun vor den Bundesgerichtshof (BGH) und gegebenenfalls auch weiter zum Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. »Und zur Not gehen wir auch bis zum Europäischen Gerichtshof«, betonte er.
Die Stadt Templin habe den »Pastafaris« »Schilderasyl« an Masten gewährt, die auf die Städtepartnerschaften hinweisen, sagte Bürgermeister Detlef Tabbert (LINKE). Denn eine Ankündigung der »Nudelmessen« unter den Tafeln der christlichen Kirchen wäre nach seiner Ansicht pietätlos. »Das ›Schilderasyl‹ gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung«, betonte Tabbert. »Sollte der Verein vor den BGH ziehen, warten wir das auch noch ab.« mit dpa
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