Ehemaliger SS-Mann soll ins Gefängnis

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Hannover. Der wegen Beihilfe zum Mord an 300 000 Menschen zu vier Jahren Gefängnis verurteilte ehemalige SS-Mann Oskar Gröning (96) soll seine Strafe absitzen. Das hat die Staatsanwaltschaft in Hannover verfügt. Sie stützt sich bei dieser Entscheidung auf ein amtsärztliches Gutachten, das besagt: Der Mann ist trotz seines hohen Alters »grundsätzlich haftfähig«. Damit aber nicht fest, ob der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Straftäter tatsächlich eingesperrt wird. Sein Verteidiger hat bereits angekündigt, das Gutachten anzufechten. Und selbst wenn dieser Schritt keinen Erfolg hat, kann gegen einen entsprechenden Gerichtsbeschluss noch Beschwerde eingelegt werden. haju

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