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Kleine Frau darf sich doch bei der Polizei bewerben
Düsseldorf. Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu klein ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Richter kritisierten die per Erlass erfolgte Festsetzung von Mindestkörpergrößen für Männer und Frauen für den Polizeidienst. Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 ...
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