Kleine Frau darf sich doch bei der Polizei bewerben
Düsseldorf. Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu klein ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Richter kritisierten die per Erlass erfolgte Festsetzung von Mindestkörpergrößen für Männer und Frauen für den Polizeidienst. Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Dadurch seien etwa Männer, die nur 1,67 Meter groß, aber ansonsten geeignet sind, vom Verfahren ausgeschlossen. »Wir brauchen ein Gesetz, weil Grundrechte im Spiel sind«, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller in einer kurzen Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gewerkschaft der Polizei NRW forderte eine Abschaffung der starren Mindestgrößen und eine bundesweite Regelung. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.