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AfD erklagt sich Räumlichkeiten

Düsseldorf. Die AfD darf am Sonntag eine Wahlkampfveranstaltung im Düsseldorfer Henkel-Saal durchführen. Dies entschied das Amtsgericht Düsseldorf am Freitag in einer Eilentscheidung und gab damit der Partei recht, die gegen eine Vertragskündigung und einem Rücktritt vom Mietvertrag durch die Restaurantbetreiber geklagt hatte. Die AfD habe einen Anspruch »auf die Zurverfügungstellung des Henkel-Sa...

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